Truck Stop - 50 Jahre Jubiläumstour - Festwoche am See 2024

Einlass: 19:00 Uhr Beginn: 20:00 Uhr

Von Strandbad Obing

Datum und Uhrzeit

Beginn am So., 4. Aug. 2024 19:00 (CEST)

Veranstaltungsort

Strandbad Obing

Seestraße 40 83119 Obing Germany

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  • 4 Stunden 30 Minuten

Deutschlands erfolgreichste Country Band live am Obinger See!

Einlass: 19:00 Uhr

Beginn: 20:00 Uhr

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Truck Stop – 50 Jahre – Bühne, Alben & Fans!

Truck Stop feiern ihr 50 jähriges Jubiläum. Nur wenige Bands können auf eine solche Erfolgsgeschichte zurückblicken. Die Meilensteine auf ihrem Weg zum Erfolg haben sie kontinuierlich gesetzt. „Wir sind stolz darauf, was wir auf unserem Weg erreicht haben und wir freuen uns darüber, dass die Fans und die Medien uns zur erfolgreichsten deutschen Country-Band aller Zeiten gekürt haben“, sagt voller Stolz Urgestein und Gründungsmitglied der Band, Teddy Ibing. Grund genug so richtig zu feiern!

Nach fünf Jahrzehnten im Musikgeschäft kann die Band auf eine mehr als beachtliche Historie zurückblicken. Truck Stop ist eine Legende und unbestrittener Vorreiter der deutschsprachigen Country Musik: Mehr als 45 Studio Alben hat die Band seit 1973 veröffentlicht und über 20 Millionen Tonträger verkauft. Bei weit über 6.000 Konzerte und Festivals in Deutschland, Österreich & Schweiz stand die Band auf der Bühne. Einfach unverwechselbar und das für drei Generationen Country-Fans.

Zum Jubiläum haben „Die Cowboys der Nation“ einiges vor:

Am 10. März 2023 veröffentlicht Truck Stop ein Jubiläumsalbum, das sie gemeinsam mit dem Produzenten Peter Keller (u.a. Peter Maffay, Tabaluga) im Winter 2022/2023 produzierten. Fans können sich auf einige Überraschungen freuen.

Live at it’s best – die Bühne lockt!

Auf der großen Jubiläumstour durch Deutschland präsentiert Truck Stop vom bekannte und legendäre Truck Stop Hits und stellt natürlich etliche Songs aus dem neuen CD-Album „Truck Stop – 50 Jahre“ vor. Das Publikum kann sich in schon jetzt auf ganz besondere Country Abende mit einer musikalischen Zeitreise durch „50 Jahre Truck Stop“ freuen.

Tournee-Auftakt in Hamburg - wo alles vor 50 Jahren begann

Am 10. März 1973: Truck Stop trat erstmals in der bekannten Gründungsformation live im Hamburger Musikclub „Remter“ auf. Gründungsmitglieder waren Burkhard „Lucius“ Reichling, Günter „Cisco“ Berndt, Wolfgang „Teddy“ Ibing, Rainer Bach, Erich Doll und Eckhart Hofmann. Die Band spielte damals englischsprachigen Country, Rock 'n' Roll und Bluegrass und gaben Konzerte in den angesagten Musikclubs auf der Reeperbahn und in der legendären Musikkneipe „Onkel Pö“

Auf den Tag genau 50 Jahre später, am 10. März 2023, steht die Band in der legendären Hamburger Laeiszhalle auf der Bühne und gibt den Startschuss für ihre Geburtstagstour „50 Jahre Truck Stop - die Jubiläumstour“.

50 Jahre Country pur!

Genau am 10. März 1973 in der Hansestadt Hamburg gegründet, spielten Truck Stop, die ihre Songs zunächst auf Englisch präsentierten, schon wenig später im Vorprogramm von Größen wie Johnny Cash, Fats Domino und Chuck Berry. Als sie sich dann Ende des Jahrzehnts für deutsche Texte entschieden hatten, avancierten sie endgültig zur größten deutschen Country-Band aller Zeiten: Hatten ihnen schon die Auskopplungen aus ihrem ersten deutschen Country-Album „Zu Hause“ Edelmetall beschert, folgten auf Hitparaden-Erstplatzierungen wie „Der wilde, wilde Westen“ in den letzten 40 Jahren etliche weitere Hits und unvergessene Tourneen. Nach gefeierten US-Shows, massiven Erfolgen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie gleich drei Goldenen Stimmgabeln, wurden Truck Stop schließlich als erste deutsche Band in die Country Hall of Fame aufgenommen.

Auch wenn es für Truck Stop nicht immer einfach war, Zusammenhalt, Fairness, Respekt und die Countrymusik hat sie immer zusammengehalten.

So stehen nun neben den Truck-Stop-Urgesteinen Wolfgang „Teddy“ Ibing, (Schlagzeug, Unterhaltung) und Knut Bewersdorff, (Pedal Steel, Dobro, Gesang, Gitarre), Frontmann Sänger und Gitarrist Andreas Cisek, David Rick (Lead-Gitarre), Tim Reese (Fiddle, Gitarre, Banjo und Mandoline) und Uwe Frenzel (Bass, Akkordeon, Chor) mit auf der Bühne.

50 Jahre Truck Stop - die Jubiläumstour

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Festwoche am See:


  1. Der Einlass an eintrittspflichtigen Tagen erfolgt nur mit gültigem Festivalpass oder Tagesticket. Die Eintrittskarte bzw. der Festivalpass ist während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte. Der Festivalpass ist an allen zehn Tagen der Festwoche am See gültig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Mit dem Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  2. Sofern einzelne Veranstaltungen/Konzerte vor Beginn abgesagt werden, besteht bei dem jeweiligen Tagesticket nur Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Für den Festivalpass besteht, sofern einzelne Veranstaltungen/Konzerte vor Beginn abgesagt werden, kein Anspruch auf Erstattung. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Durchführung verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die jeweilige Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Falls mehr als 45 Minuten der geplanten Veranstaltungszeit durchgeführt werden konnten, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

  3. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst, dass Konzert- und/oder Partyveranstaltungen eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Veranstaltungsbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Auch Eltern haften für Ihre Kinder. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen.

  4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

  5. Es ist untersagt schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Es dürfen keine eigenen Lebensmittel (Speisen und Getränke) mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Ebenso ist die Mitnahme von Besteck nicht gestattet. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, unter Umständen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist mit Smartphones grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Eine etwaige Veröffentlichung wird strafrechtlich verfolgt.

  7. Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.

  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Veranstaltungsbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.

  9. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  10. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

  11. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Veranstaltungsbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

  12. Auf dem gesamten Gelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Veranstalters, des Personals oder weisungsbefugten Ordnungskräften ist Folge zu leisten.

  13. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt.

  14. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Altersbeschränkungen für die jeweiligen Veranstaltungen variieren je nach Veranstaltungscharakter und behördlicher Anordnung. An Veranstaltungstagen an welchen der gesetzl. vorgeschriebene Einlass unter 16 Jahren erlaubt ist, wird der Einlass für unter 16-Jährige nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zugelassen. Aufsichtsübertragungen sind nicht erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen auch in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nicht eingelassen werden. Diese Bestimmung gilt für alle eintrittspflichtigen Veranstaltungen. Die jeweilige Altersfreigabe wird nach behördlicher Prüfung und Freigabe über die Social-Media-Kanäle des Veranstalters, über die Webseite und über den Ticket Online Shop bekannt gegeben.

  15. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

  16. Die Mitnahme von Regenschirmen ist nicht zugelassen. Ebenso ist die Mitnahme von Stühlen (auch Campingstühle) generell verboten.

  17. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

  18. Bei Druckfehlern übernimmt die CBE Konzert GmbH bzw. das Strandbad Obing keine Haftung. Es gelten die Preise und Aussagen der Homepage.

  19. Tagestickets und Festivalpass sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso gibt es bei Verlust des Tickets keinen Ersatz.

  20. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsort Traunstein vereinbart; es gilt deutsches Recht.

  21. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Seezugang während der Abendveranstaltungen untersagt ist bzw. auf eigene Gefahr geschieht. Speziell Personen die unter Alkoholeinfluss stehen wird dringend nahegelegt den See nicht zu betreten bzw. sich nicht in Wassernähe zu begeben. Dies gilt im Speziellen für die beiden Stege und das Ufergelände.

  22. Der Veranstalter weist hiermit darauf hin, dass die AGBs sich auf Grund rechtlicher Bestimmungen oder sonstiger Einflüsse ändern können. Jeder Veranstaltungsbesucher ist selbst dafür verantwortlich sich mit den AGBs oder eventuellen Änderungen vertraut zu machen. Sollte auf Grund einer Änderung der AGBs der Einlass verweigert oder ein Besucher des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

  23. Während der gesamten Festwoche ist es untersagt sich dauerhaft auf dem Parkplatzareal aufzuhalten. Ebenso sind alkoholische Getränke auf dem Parkplatz untersagt. Müll in jeglicher Form ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  24. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Stand 01/2024

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