Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft

Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft

Ausschreibung zum Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft 2024

Von Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Veranstaltungsort

Heede/Kasseedorf/Hasenmoor

Heede/Kasseedorf/Hasenmoor 0 Heede/Kasseedorf/Hasenmoor Germany

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Ausschreibung zum Qualifikationsschießen zur Bundesmeisterschaft

vom 04. – 07. September 2024 in Garlstorf


Für die Qualifikation zur Bundesmeisterschaft werden drei Ausscheidungsschießen mit der Langwaffe sowie mind. zwei Ausscheidungsschießen mit der Kurzwaffe durchgeführt. Es gibt kein Streichergebnis!

Anhand der Qualifikationsergebnisse wird die leistungsbezogene Startberechtigung durch die Landesschießobfrau ermittelt. Zum Zweck der optimalen Mannschaftsaufstellung wird diese in Absprache mit den Betreuern erst kurz vor Meldeschluss zur BM ermittelt. In der Offenen Klasse werden die besten vier Mannschaftsschützen aus dem Jahr 2023 gesetzt, sofern sie 320 Punkte bei der BM erzielt und in der Qualifikation bestätigt haben. Schützen, die nicht mannschaftsdienlich agieren, können in Absprache mit den Betreuern aus der Mannschaft genommen werden.

Sollte ein Jagdschütze aus nachvollziehbarem, beweisbarem und triftigem Grund an einem der Qualifikationsschießen nicht teilnehmen können, kann ihm kurzfristig ein Ausweichtermin auf demselben Stand zugeteilt werden. Etwaige Kosten, die daraus entstehen, sind von dem Betreffenden selbst zu zahlen. Das Ergebnis vom Ausweichtermin muss bis zum 13.07.2024, 17:00 Uhr der Landesobfrau vorliegen.

Für die Teilnahme an den Qualifikationsschießen ist der Besitz der DJV-Schießnadel Gold Voraussetzung (ausgenommen Junioren und Damen).


Qualifikationstermine:

11. Mai 2024 in Heede (Langwaffe und Kurzwaffe)

21.-22. .Juni 2024 in Westre (Langwaffe)

29. Juni 2024 Landesmeisterschaft der Junioren in Kasseedorf (zweite Qualifikation Kurzwaffe für Junioren) bzw. 12.-13. Juli 2024 Landesmeisterschaft aller Klassen (außer Junioren) Wolfsberg Hasenmoor (zweite Qualifikation Kurzwaffe).


Offene Klasse: Jahrgang 1970 bis 1996

Altersklasse: Jahrgang 1960 bis 1969

Seniorenklasse: Jahrgang 1959 und älter

Jugendklasse: Jahrgang 1997 und jünger

Damenklasse: Ohne Altersbegrenzung.


Die Teilnahme am Kurzwaffenschießen setzt die Teilnahme am Langwaffenschießen voraus.

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied im Landesjagdverband Schleswig-Holstein sein.

Bei Nichtvorlage des Jagdscheins oder der Mitgliedskarte muss der Schütze eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und das fehlende Dokument innerhalb von sieben Tagen beim Landesjagdverband vorlegen oder als beglaubigte Fotokopie einreichen. Sollte der Zeitraum überschritten werden, erfolgt eine nachträgliche Disqualifikation.

Geschossen wird nach der DJV Schießvorschrift neuester Fassung. (01.04.2024) Auf dem Trapstand sind nur Bleischrote (keine Weicheisenschrote) mit einem max. Durchmesser von 2,5 mm (24g) zugelassen. Auf dem Skeetstand sind nur Bleischrote (keine Weicheisenschrote) mit einem max. Durchmesser von 2,0 mm (24g) zugelassen. Beim Büchsenschießen sind nur die Kaliber .22 Hornet, .222 Rem und .223 Rem zugelassen Tritt ein Schütze ohne Büchse an, so muss er die von der ausrichtenden Kreisjägerschaft angebotene Büchse akzeptieren.

Die Bundesmeisterschaft 2024 wird mit Bleischroten ausgetragen. Ebenso die Großgoldschießen in Liebenau und Bremgarten.

Abrufen der Tauben:

Bei der Bundesmeisterschaft 2024 werden die Tauben akustisch abgerufen. Aus diesem Grunde erfolgt das Abrufen der Tauben bei den Qualifikationsschießen und den Landesmeisterschaften ebenfalls akustisch. Soweit ein Stand über eine entsprechende automatische Abrufanlage verfügt, wird diese eingesetzt, andernfalls erfolgt das Auslösen der Taube durch einen Drücker, welcher ebenfalls auf ein akustisches Signal des Schützen reagiert.

Anschlagmarkierung:

Diese muss ca. 25 cm lang, ca. 2cm breit und dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung), sie muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein. Der Oberarm muss bei der Prüfung der Markierungsstreifen senkrecht am Körper anliegen, der Unterarm muss waagerecht im 90-Grad-Winkel dazu bei nicht angehobenen Schultern nach vorne gebeugt sein.

Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert!

Persönliche Schutzausrüstung:

NEU: Für alle Schützen sind beim Taubenschießen Kopfbedeckung, Augenschutz (Schießbrille) und Gehörschutz Pflicht, siehe DJV-Schießvorschrift April 2024

Ausgeschlossene „Hilfsmittel“:

Die Nutzung von Reflexvisieren auf Flinten ist nicht zugelassen.

NEU: Die Nutzung von Schalldämpfern ist zugelassen siehe DJV-Schießvorschrift April 2024

NEU: Für die Schützen/Schützinnen ab 65 Jahrenb gilt: Anstatt den Fuchs liegend zu schießen, besteht die Möglichkeit, diesen wahlweise vom Stock zu schießen. Der Schütze steht aufrecht. Die Waffe wird mit beiden Händen gehalten und an einem etwa senkrecht stehenden losen Stock zur Stabilisierung des Anschlags angelehnt. Nur die linke Hand bei Rechtsschützen bzw. die rechte Hand bei Linksschützen verbindet den Stock mit der Waffe und gibt dieser einen Halt. Jede weitere Stützhilfe, wie evtl. die Auflage des Gewehres auf den gestreckten Unterarm, ist unzulässig. (klassisch wird so auf die Gamsscheibe geschossen, jetzt auch ersatzweise auf den Fuchs ab 65 Jahren)

Mit der Meldung zum Wettkampf stimmt der Schütze diesen Bestimmungen zu. Sollte der Schütze bei Antritt des Wettkampfes die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können, so liegt dies in seiner eigenen Verantwortung und berechtigt nicht zur Rückzahlung der Meldegebühren (Startgeld ist Reuegeld).



Anmeldung:

Anmeldung bis zum 14. April 2024:

Online unter www.ljv-sh.de, oder

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Böhnhusener Weg 6

24220 Flintbek

Fax: 04347 – 908720 oder info@ljv-sh.de

Kennwort: Qualifikation BM_2024


Nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Gleichzeitig mit der Anmeldung wird das Startgeld fällig. Mit der Anmeldung wird die Ausschreibung anerkannt (Startgeld ist Reuegeld).

Das Startgeld für das Qualifikationsschießen (ohne Landesmeisterschaft) beträgt 70.- € für die Langwaffe und 15.- € für die Kurzwaffe.


Protest und Schiedsgericht:

Protestgebühr beträgt 50.-€, die bei Ablehnung des Protestes verfallen. Das Schiedsgericht besteht aus der Landesobfrau oder dessen Vertreter und zwei von ihm zu benennenden erfahrenen Jagdschützen.


Es wird davon ausgegangen, dass jeder Schütze, der an den Qualifikationsschießen teilnimmt, auch an der Bundesmeisterschaft teilnehmen möchte. Somit wird es bei Meldung zur Bundesmeisterschaft durch die Landesschießobfrau auch bei den Einzelschützen keine gesonderte Abfrage des Willens geben, sofern noch Startplätze frei sind. Sollte der Schütze nicht an der Bundesmeisterschaft teilnehmen wollen, so bedarf es einer expliziten Abmeldung bei der Landesobfrau. Sollte jemand nicht als Mannschaftsschütze starten wollen, so ist dies dem jeweiligen Betreuer mitzuteilen.


Wir weisen darauf hin, dass bei dieser Veranstaltung Bilder gemacht werden, die für Veröffentlichung in unseren Medien vorgesehen sind. Ebenfalls werden wir die Ergebnisse dieser Veranstaltung veröffentlichen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um entsprechende Mitteilung in der Anmeldung oder an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Landesobfrau


Verkauf beendet