Praktische Radfahrausbildung, Verkehrsübungsplatz Alte Messe 29./30.05.2024

Praktische Radfahrausbildung, Verkehrsübungsplatz Alte Messe 29./30.05.2024

An zwei Ausbildungstagen werden die Schüler und Schülerinnen durch praktische Übungen auf sicheres Fahren im Straßenverkehr vorbereitet.

Von Polizeidirektion Leipzig, Fachdienst Prävention

Datum und Uhrzeit

Mi. 29. Mai 2024 08:00 - Do. 30. Mai 2024 12:00 CEST

Veranstaltungsort

Verkehrsübungsplatz Alte Messe

Alte Messe (neben ehemaliger Messehalle 13) 04103 Leipzig Germany

Agenda

8:00 AM - 12:00 PM

1. Ausbildungstag


Begrüßung, Zuweisung und Einstellung der Fahrräder, Überprüfung des sicheren Fahrens, Begehung des Übungsplatzes inklusive Thematisierung der aufgestellten Verkehrszeichen und allgemeinen Vorfahrtsre...

8:00 AM - 12:00 PM

2. Ausbildungstag


Begrüßung, mündliche Abfrage der 8 Punkte beim Linksabbiegen, praktische Übungen inklusive Feedback, Abschlussfahrt, individuelle Auswertung

Zu diesem Event

  • 1 Tag 4 Stunden

Die praktische Radfahrausbildung umfasst die zweitätige Schulung der 4. Klassen der Grundschulen oder der 5./6. Klassen der Förderschulen auf einem Verkehrsübungsplatz.

Schulen, die bisher noch nicht eingeplant werden konnten, können sich an dieser Stelle selbst Termine buchen.


Allgemeine Informationen

Die Ausbildungszeit ist an beiden Tagen jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Klasse wird vor Ort in zwei Gruppen geteilt, welche an beiden Tagen die Ausbildung im Wechsel durchführen.

Vor Beginn der Ausbildung erfolgt eine Probefahrt, um festzustellen, ob die Kinder das Fahrradfahren sicher beherrschen. Notwendige Fachbegriffe und die Erklärungen zu den Übungen sollten in deutscher Sprache verstanden werden, um eine vollständige Ausbildung im gesetzten Zeitrahmen gewährleisten zu können.

Nur bei Durchführung aller Übungen an beiden Tagen, können die Kinder einen Fahrradpass erhalten.


Voraussetzung für die Teilnahme an der Radfahrausbildung

  • Die theoretische Radfahrausbildung wurde mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen
  • Die Kinder müssen das Fahrrad sicher beherrschen (auch einhändig)
  • Jede Klasse muss durch zwei Lehr- oder Aufsichtspersonen begleitet werden. Diesen obliegt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht vor Ort
  • Organisation und Umsetzung der An- und Abreise erfolgt durch die Schule
  • wettergerechte Kleidung (feste Schuhe, ggf. Handschuhe und Mütze)
  • auf das Tragen von Röcken und Mänteln sollte verzichtet werden (Unfallgefahr)
  • das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht (kann vor Ort gestellt werden), ein eigener Helm wird empfohlen


Häufige Fragen

Kann für mehrere Klassen gleichzeitig ein Termin gebucht werden?

Es muss aus organisatorischen Gründen für jede Klasse eine eigene Buchung durchgeführt werden. Die zur Verfügung gestellten Termine umfassen jeweils die zweitägige praktische Radfahrausbildung für eine Klasse.

Erhalten Kinder die während der Ausbildung krank werden einen Fahrradpass?

Kinder, welche nicht an beiden Tagen an der praktischen Radfahrausbildung teilnehmen, können keinen Fahrradpass erhalten. Fehlt der zweite Ausbildungstag, besteht die Möglichkeit diesen, mit einer anderen Klasse der Schule, nachzuholen.

Kann die Ausbildung nachgeholt/wiederholt werden?

Ja. Es werden regelmäßig in den Ferien Nachholtermine angeboten. Die festgelegten Termine werden den betreffenden Schülern nach Abschluss der Ausbildung mitgegeben. Die individuelle Anmeldung für einen Nachholtermin erfolgt durch die Eltern.

Besteht die Möglichkeit, dass die Kinder ihr eigenes Fahrrad nutzen?

Es werden genügend Fahrräder bereit gestellt. In begründeten Ausnahmefällen können auch eigene Fahrräder mitgebracht werden. Dazu ist eine Absprache mit dem Fachdienst Prävention erforderlich. Der Transport und die Sicherung ist dann durch die Eltern zu organisieren.

Was machen die Kinder der Gruppe, welche gerade nicht aktiv Fahrrad fährt?

Diese Gruppe muss durch eine Lehr- oder Aufsichtsperson der Schule betreut werden. Dazu wird ein Raum mit Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Eingeschränkter Unterricht wäre möglich.

Was passiert, wenn der gebuchte Termin durch die Schule doch nicht wahrgenommen werden kann?

Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie bei einem eventuellen Termintausch unterstützen können. Sollte ein Tausch nicht möglich sein, muss der Termin auf der Website storniert werden. Ein tauschloser Ersatz ist nicht möglich.

Was passiert, wenn das Wetter nicht mitspielt?

Leichter Regen begründet nicht zwingend eine Absage der Ausbildung. Auf wetterfeste Kleidung ist zu achten. Sollten Sie Ihrerseits der Überzeugung sein, dass eine Durchführung nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns rechtzeitig (bis spätestens 7:00 Uhr), bevor Sie zum Ausbildungsplatz fahren.

Kann ein Kind ohne witterungsgerechte Kleidung oder in Sandalen an der Radfahrausbildung teilnehmen?

Aus Fürsorgepflicht muss dieses Kind von der Teilnahme an der praktischen Radfahrausbildung ausgeschlossen werden.

Was ist mit den Kindern, die am ersten Ausbildungstag nicht Fahrrad fahren können?

Kinder, die nicht sicher Fahrrad fahren können, dürfen an der Radfahrausbildung aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen. Während der zweitägigen Ausbildung werden verschiedene Verkehrssituation vorgestellt und mehrfach geübt. Eine parallele Individualbetreuung für einzelne Kinder ist nicht möglich.

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich weitere Fragen habe?

Kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Emailadresse: radfahrausbildung.pd-l@polizei.sachsen.de. Bei kurzfristigen Absagen (z.B. wegen Wetter) sollte die in der Buchungsbestätigung angegebene Telefonnummer genutzt werden.