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winterschlampenparade 2022 / 2023
Die Ausfahrt für alle wetterfesten Freundinnen und Freunde der Mütze. Rennrad und Gravelbike auf rustikalen Wegen.
Zeit und Ort
Datum und Uhrzeit
So., 12. Feb. 2023 11:00 - 14:00 CET
Veranstaltungsort
Rheinterrasse Düsseldorf Joseph-Beuys-Ufer 33 40479 Düsseldorf Germany
Rückerstattungsrichtlinie
Zu diesem Event
Rennradfahren im Winter. Nebel, Sonne, Niesel, Wolken, Regen, Wind. Grau in grau im Dunst oder tiefstehende Sonne bei klirrend kaltem Wetter. Drei Stunden gemeinsam in der Gruppe. Zwischen 60 bis 80 Kilometer im Grundlagentempo. Ø 25-27km/h. Flaches linksrheinisches Terrain, Wirtschaftswege und kleine Kreisstraßen. Über die Felder mit wenig Autoverkehr. Vom ersten Sonntag im November bis zum letzten Sonntag im Februar. 11:00 Uhr ab Rheinterrasse Düsseldorf.
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Über den Veranstalter
Ein Hinterhof im Zentrum Düsseldorfs. Radladen, Werkstatt und Café unter einem Dach. Unser Ort der Begeisterung fürs Fahrrad. Authentisch und leidenschaftlich. Schöne Räder und alles, was dazu gehört: Bekleidung, Parts, Literatur, Trainer und ganz viel aus dem Universum der schönen Dinge rund ums Rad.
Aber wir sind mehr als Laden, Werkstatt und Café.
Wir organisieren und veranstalten: Kinoabende, Schrauberabende, Lesungen, Schulungen und vor allem Ausfahrten. Alleine oder mit Partnern. Ihr seid neugierig? Kommt einfach vorbei und sprecht uns an.
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Teilnahmebedingungen für Rennradausfahrten von SCHICKE MÜTZE
Allgemein:
Die unten genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer bei von der Schicke Mütze GmbH (im Folgenden „SCHICKE MÜTZE“ oder „Veranstalter“ genannt) organisierten Radausfahrten (im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt).
Verhalten/Ordnung:
- Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE haben zu keiner Zeit den Charakter eines Radrennens. Es erfolgen weder Zeitnahmen noch wird eine Rangfolge der Teilnehmer ermittelt. Bei Missachtung dieser Regel können Teilnehmer von den Verantwortlichen oder deren Erfüllungsgehilfen sofort von der Ausfahrt und allen weiteren Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE ausgeschlossen werden.
- Die Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE sind, wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, Rennradausfahrten, an denen ausschließlich auf Fahrrädern mit sogenanntem Rennradbügel teilgenommen werden darf.
- Die SCHICKE MÜTZE legt Wert auf einen respektvollen, freundlichen Umgang innerhalb der Teilnehmergruppe, aber auch gegenüber allen Fußgängern, Radfahrern und KFZ-Führern, denen man bei der Ausfahrt begegnet. Sollte ein Teilnehmer ein Verhalten an den Tag legen, das nach Ansicht der Veranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen dieser Regel widerspricht, behalten sie sich vor, diesen Teilnehmer von der Ausfahrt und allen weiteren Ausfahrten von SCHICKE MÜTZE auszuschließen.
- Der Teilnehmer ist für den einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit seines mitgebrachten Fahrrads selbst verantwortlich. Eine Überprüfung privater Fahrräder durch den Veranstalter findet nicht statt. Sollte der Veranstalter dennoch ein Fahrrad als nicht für die Ausfahrt geeignet erachten, so kann er den Teilnehmer von der Ausfahrt jederzeit ausschließen – sowohl vor Beginn als auch während der Ausfahrt.
- Der Teilnehmer hat sich vor Beginn der Ausfahrt mit allgemeinen Gruppenregeln für Rennradausfahrten vertraut gemacht und befolgt sie. Das Briefing der Veranstalter vor einer Ausfahrt kann diese Gruppenregeln immer nur in Teilen enthalten.
- Während der Ausfahrten ist den Anweisungen der Veranstalter und deren Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten.
Gefahren
- Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Ausfahrt von SCHICKE MÜTZE teil.
- Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei den Ausfahrten um Veranstaltungen handelt, die im öffentlichen Straßenverkehr auf nicht abgesperrten oder gesicherten Stecken stattfindet und damit ein erhöhtes Gefahrenpotential enthält, bei der trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist.
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
- Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms wird empfohlen.
Haftung:
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, selbst für eine gültige Haftpflichtversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmer seitens des Veranstalters.
- Auf Aufforderung ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Ausfahrt nicht gestattet.
- Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder an Sachen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen kann ein Teilnehmer von der Ausfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr besteht.
Düsseldorf. 23.02.2019