Verbraucherschutz-Compliance im B2C Bereich
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 3. und 4. November 2020 zwei Referentenentwürfe veröffentlicht, mit denen die Regelungen der europäischen Omnibusrichtlinie EU 2019/2161 („OMNIBUS-RL“) in deutsches Recht umgesetzt werden sollen.
Künftig stehen gravierende Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Umsatzes für Unternehmen bei grenzübergreifenden, weitverbreiteten Verbraucherschutz-Verstößen in Aussicht. Dies ist ein Paradigmenwechsel: Der Verbraucherschutz wird damit zu einem originären Compliance-Thema. Will ein Unternehmen sich dem Vorwurf eines Aufsichts- und Organisationsverschuldens nicht aussetzen, wird es künftig ein Verbraucherschutz-Compliance-Management benötigen.
Ein Kernelement der Verbraucherschutz-Compliance wird die Einrichtung von Hinweisgebersystemen sein, die im B2C Bereich die Meldung künftig sanktionsbewehrter Verbraucherschutz-Verstöße ermöglicht.
Agenda:
• Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie
• Anforderungen an ein Hinweisgebersystem
• Rechtliche Herausforderungen
• Tipps zur Einführung