„Space4UrbanAirMobility“ - Fördermöglichkeiten durch die ESA
Eventinformationen
Zu diesem Event
Ein Online-Event im Rahmen des ESA Space Solutions Programms
Dienstag, 09. März 2021, 10.00 - 13.30 Uhr und anschließendem Online B2B
Städtische Gebiete sehen sich zunehmend mit einem gesteigerten Verkehrsaufkommen konfrontiert. Hierfür gilt es, effiziente und effektive Mobilitätsansätze zu etablieren, um dieser Herausforderung zu begegnen. Das Thema „Urban Air Mobility“ (UAM) adressiert dieses Themenfeld und zielt darauf ab, die urbane Mobilität in die dritte Dimension – den Luftraum – auszudehnen und den Einsatz fliegender Fahrzeuge voranzutreiben. Der Begriff UAM umfasst dabei den Lufttransport von Personen und Gütern innerhalb von Städten sowie am Stadtrand, wobei sich die Fahrzeugdimension im Bereich von kleinen Drohnen bis hin zu Passagierflugzeugen bewegt. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Initiativen zur Entwicklung von geeigneten Fahrzeugen, Infrastruktur und rechtlichen Regelungen ins Leben gerufen. An dieser Entwicklung sind Hersteller, Flugsicherungsbetreiber, Stadtplaner und Kommunen gleichermaßen beteiligt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Zusammenarbeit mit europäischen Städten die Entwicklung innovativer raumfahrtgestützter Anwendungen und Dienste. Die ESA fördert Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung "Space for Urban Air Mobility", um die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit nachhaltiger Anwendungen und Dienste zu bewerten. Diese sollen zur Implementierung sowie zum sicheren und zuverlässigen Betrieb im Bereich der nächsten Generation der urbanen Mobilität beitragen.
Im Rahmen des Online-Events werden:
- das ESA Space Solutions Programm mit Fokus auf die ESA Business Applications erläutert,
- die Rollen der involvierten Partner erklärt,
- die ESA Space Solutions Ausschreibung „Space for Urban Air Mobility“ vorgestellt,
- auf Unterstützungsmöglichkeiten seitens der deutschen ESA Business Applications Botschafterin eingegangen und
- Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Partnern wie auch zur Entwicklung von Projektideen geboten.
AGENDA
10:00 Begrüßung
Dr. Franziska Zeitler, Abteilungsleiterin, Innovation & Neue Märkte, Raumfahrtagentur im DLR, Bonn
10:10 Trends & Herausforderungen im Bereich Urban Air Mobility
Thilo Vogt, Director Sales & Business Development, Droniq GmbH, Frankfurt/Main
10:25 Das ESA Space Solutions Programm
Bärbel Deisting, Deutsche ESA Business Applications Botschafterin, Bereichsleiterin für Raumfahrt und Raumfahrtanwendungen, bavAIRia e.V., Gilching
unter Beteiligung von
Johannes Schmidt, ESA Technology Broker Germany, Aachen
Pia Feurstein, ESA Business Incubation Centre Bavaria (ESA BIC Bavaria), Oberpfaffenhofen
11:00 Die Rolle der deutschen ESA Business Applications Botschafterin
Bärbel Deisting, Deutsche ESA Business Applications Botschafterin, Bereichsleiterin für Raumfahrt und Raumfahrtanwendungen, bavAIRia e.V., Gilching
11:10 Deutsche Beteiligung am ESA Space Solutions Programm – Rolle der Raumfahrtagentur im DLR
Anke Freimuth, Programmkoordinatorin ARTES Business Applications, Raumfahrtagentur im DLR, Bonn
11:25 Das INNOspace Netzwerk Space2Motion der Raumfahrtagentur im DLR
Dr. Michael Brockamp, Projektleiter Space2Motion, Innovation & Neue Märkte, Raumfahrtagentur im DLR, Bonn
11:35 Virtuelle Kaffeepause & B2B
11:45 Benefits of Space Technologies for Applications and Services addressing Urban Air Mobility (Englisch)
Roberta Mugellesi Dow, ESA Space Solutions, ECSAT, Harwell
12:05 Die ESA Space Solutions Ausschreibung „Space for Urban Air Mobility“ (Englisch)
Roberta Mugellesi Dow, ESA Space Solutions, ECSAT, Harwell
12:30 Interaktive Arbeitsgruppen
13:30 Ende des Online-Events
13:40 Anschließendes Online B2B (für alle Interessierten)
Zu diesem Online-Event laden die ESA Space Solutions, die Raumfahrtagentur im DLR und die deutsche ESA Business Applications Botschafterin ein.
Die Teilnahme am Online-Event ist kostenfrei. Deadline für die Anmeldung ist der 08.03.2021, 12 Uhr.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. Der Teilnehmer hat im Falle der Verschiebung oder Absage keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Teilnehmer hieraus ergeben.