Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen

Aktionenbedienfeld

Der Ticketverkauf endet bald

Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen

Am 24. Juni findet die Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen auf dem Schießstand Alt Bennebek statt.

Von Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Zeit und Ort

Veranstaltungsort

Schießstand Alt Bennebek e.V. Osterende 24848 Alt Bennebek Germany

Rückerstattungsrichtlinie

Rückerstattungen bis zu 30 Tage vor dem Event

Zu diesem Event

  • 12 Stunden
  • Mobile E-Tickets

Ausschreibung der Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen

am 24. Juni 2023 in Alt Bennebek

Jeder Junior und jede Juniorin ist berechtigt, sich selbst als Einzelschütze/in oder als Mannschaftsschütze/in über die Kreisjägerschaft anzumelden. Eine Mindestleistung wird nicht vorausgesetzt!

Es wird der Landesmeister der Junioren in der Mannschafts- und Einzelwertung im kombinierten Schießen, sowie der Landesmeister im Büchsen- und Flintenschießen, im Kurzwaffenschießen, der großen Kombination SH und der Kurzwaffenmannschaft ermittelt. (Medaillen und Preise für die KW und große Kombination SH gibt es ab 10 Einzelschützen und 3 Mannschaften)

Teilnahmebedingung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Jagdschützen des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein der Jahrgänge 1996 und jünger. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines oder einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sein. Jagdschein, Haftpflichtversicherung und Mitgliedsausweis müssen bei Abholung der Schießkarte vorgezeigt werden.

Bei Nichtvorlage des Jagdscheins, Versicherungsnachweises oder der Mitgliedskarte, muss der Schütze eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben und das fehlende Dokument innerhalb von sieben Tagen beim Landesjagdverband vorlegen oder als beglaubigte Fotokopie einreichen. Sollte der Zeitraum überschritten werden, erfolgt eine nachträgliche Disqualifikation.

Geschossen wird nach der DJV Schießvorschrift neuester Fassung. Zugelassen sind alle Flinten Kaliber 12 und kleiner. Das Schrotgewicht wird auf maximal 24 Gramm begrenzt. Beim Büchsenschießen sind nur die Kaliber .22 Hornet, .222Rem und .223 Rem zugelassen. Tritt ein Schütze ohne Büchse an, so muss er die von der ausrichtenden Kreisjägerschaft angebotene Büchse akzeptieren. Das Kaliber für die Kurzwaffe wird auf .22 lfB begrenzt.

Abrufen der Tauben:

Bei den Landesmeisterschaften 2023 werden die Tauben akustisch abgerufen. Soweit ein Stand über eine entsprechende automatische Abrufanlage verfügt, wird diese eingesetzt, andernfalls erfolgt das Auslösen der Taube durch einen Drücker, welcher ebenfalls auf ein akustisches Signal des Schützen reagiert.

Anschlagsmarkierung:

Diese muss ca. 25 cm, ca. 2 cm breit und dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung) und die Markierung muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein. Wird der Unterarm an den Oberarm gezogen, so ist dies der tiefste Punkt und unter diesem hat sich die Anschlagsmarkierung zu befinden. Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert!

Persönliche Schutzausrüstung:

Für alle Schützen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind beim Taubenschießen Kopfbedeckung und Gehörschutz Pflicht, sowie beim Skeetschießen zusätzlich Schutzbrillen.

Ausgeschlossene „Hilfsmittel“

Zu den in der DJV-Schießvorschrift ausgeschlossenen „Hilfsmitteln“ werden Waffen mit Schalldämpfern und beim Tontaubenschießen jegliche Art von „Reflex -Visieren“ ausgeschlossen.

Für die Teilnehmer der Qualifikation zur Bundesmeisterschaft ist dieses Schießen das dritte Qualifikationsschießen!

Zeitplan:

Am Samstag, den 24. Juni 2023 ab 8.00 Uhr, auf dem Schießstand Alt Bennebek gemäß Meldebestätigung. Die Siegerehrung mit Preisverleihung wird gegen späten Nachmittag erfolgen.

Die Kurzwaffe wird auf einem benachbarten Kurzwaffenstand ausgeschossen. Dieser ist in einer angemessenen Zeit mit dem KFZ zu erreichen. Selbstverständlich wird bei der Einteilung der Rotten dies berücksichtigt.

Anmeldung / Meldeschluss

Anmeldung bis zum 26. Mai 2023 (Anmeldefrist wurde bis zum 04. Juni 2023 verlängert):

Online unter www.ljv-sh.de.

Nicht vollständig ausgefüllte, verspätete oder telefonische Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Gleichzeitig wird mit der Anmeldung das Startgeld fällig und die Ausschreibung anerkannt (Startgeld ist Reuegeld).

Das Startgeld für die Landesmeisterschaft der Junioren für LW sowie KW beträgt je 40,- € für Einzelschützen und 240,- € für die Mannschaft LW (6 Schützen), 200,- € für die Mannschaft KW(5 Schützen)

Protest und Schiedsgericht:

Die Protestgebühr beträgt 50.-€, die bei Ablehnung des Protestes verfallen. Das Schiedsgericht besteht aus dem Landesobmann oder dessen Vertreter und zwei von ihm zu benennenden erfahrenen Jagdschützen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass bei dieser Veranstaltung Bilder gemacht werden, die für Veröffentlichung in unseren Medien vorgesehen sind. Ebenfalls werden wir die Ergebnisse dieser Veranstaltung veröffentlichen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um entsprechende Mitteilung in der Anmeldung oder an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Die Landesobfrau

Über den Veranstalter

Der Ticketverkauf endet bald