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Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit als finanzielle Starthilfe
Eventinformationen
Zu diesem Event
Im Rahmen einer kostenlosen Informationsveranstaltung, erhalten Gründer und Gründerinnen innerhalb einer Stunde alle wesentlichen Informationen über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Transferleistung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) zur Förderung einer hauptberuflichen Existenzgründung aus dem Arbeitslosengeld-1-Bezug.
In der Regel besteht dieser aus 2 Phasen.
1. Phase
Für 6 Monate erhalten Sie den generellen Gründungzuschuss (monatliche ALG 1 plus 300€)
2. Phase
300€ für weitere 9 Monate
Den Gründungszuschuss erhalten Mensch, welche mindestens einen Monat arbeitslos sind und noch über 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosgeld 1 verfügen.
Damit Ihnen der Zuschuss gewährt wird, benötigten Sie ein aussagekräftiges Geschäftskonzept (Businessplan) und plausiblen Zahlenteil.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen bei unserem individuellen Einzelcoaching.
Unsere Leistungen sind dabei förderfähig und können über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abgerechnet werden.
Sie können auch jederzeit individuelle Termine mit uns vereinbaren.
Auch stehen wir für Ihre Fragen unter den folgenden Nummern zur Verfügung.
Halle 0345 6946 880