Das neue Kaufrecht
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Seit dem 1. 1. 2022 hat sich das Kaufrecht insbesondere im Verbrauchsgütergeschäft geändert. So gibt es eine neue Sachkategorie, nämlich die Ware mit digitalen Elementen, für die erweiterte Informations- und Bereitstellungspflichten des Verkäufers gelten. Zudem ist ein neuer Vertragstyp, nämlich die Ware mit digitalem Inhalt, entstanden. Auch haben sich die Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag um Vorteil des Käufers geändert. Wir klären Sie in unserer Veranstaltung umfassend über die Neuerungen auf, die Sie sodann in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Lieferbedingungen und insbesondere in Ihren Kaufverträgen anwenden können.