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Antragstellerworkshop: Förderung für eine nachhaltigere Ernährung
Lernen Sie alles über den Förderaufruf "Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung" des BMEL und wie Sie den richtigen Partner finden.
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Zu diesem Event
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit der "Förderung von Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung" innovative Vorhaben, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Verbrauchern leisten können. Hierbei stehen die Gestaltung der Ernährungsumgebung, die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der (Weiter-) Entwicklung von Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten sowie die Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette im Vordergrund.
In der gemeinsamen virtuellen Veranstaltung von Berlin Partner und dem Clustermanagement Ernährungswirtschaft Brandenburg lernen Sie alles über den Förderaufruf und wie Sie den richtigen Partner:in finden.
Agenda
- Begrüßung
- Vorstellung der Bekanntmachung durch den Projektträger inklusive Q&A
- Kurzvorstellung von Akteuren und Projektideen
! Falls Sie bereits eine Projektidee haben und diese in ca. 3 Minuten vorstellen möchten, dann geben Sie dies bitte in der Registrierung an. Die Anzahl der Präsentationsslots ist begrenzt. !
Der Förderaufruf
Wer kann sich beteiligen?
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.
- Internationale Verbünde sind möglich.
Gefördert werden:
1. Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz, um eine gesundheitsfördernde, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung zu erleichtern.
2. Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette (Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung [inklusive Gemeinschaftsverpflegung], private Haushalte) durch Innovationen.
Eine Auflistung mit Beispielen finden Sie hier.
Weitere wichtige Informationen
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens Donnerstag, den 28. Februar 2023, um 12.00 Uhr, über easy-Online beim Projektträger einzureichen. Diese darf max. 15 DIN-A4-Seiten umfassen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Falls Sie Fragen haben, dann dürfen Sie sich gern an folgende:n Ansprechpartner:in wenden:
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie - Jens Woelki : Tel +49 30 46302-259, Email: jens.woelki@berlin-partner.de
Clustermanagement Ernährungswirtschaft Brandenburg - Janina Löbel: Tel +49 331 73061-228, Email:janina.loebel@wfbb.de